In Bayern ist seit dem 1. April in Behörden, Schulen und Hochschulen das Gendern verboten. Nun sind weder Doppelpunkt, noch Binnen-I, Unterstrich oder Sternchen erlaubt. Verwendet werden dürfen natürlich weiterhin die männliche und weibliche Form. Auch in Hessen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt gibt es bereits ähnliche Regelungen.
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