Staatliche Genderverbote – gute oder schlechte Idee? Das sagt Schwerin!

Apr. 5, 2024

In Bayern ist seit dem 1. April in Behörden, Schulen und Hochschulen das Gendern verboten. Nun sind weder Doppelpunkt, noch Binnen-I, Unterstrich oder Sternchen erlaubt. Verwendet werden dürfen natürlich weiterhin die männliche und weibliche Form. Auch in Hessen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt gibt es bereits ähnliche Regelungen.

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