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Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat den Eilantrag eines Ahrenshooper Hoteliers gegen die 60-Prozent-Regel zur Bettenbelegung in Hotels und Pensionen zurückgewiesen. Der Plan der Landesregierung, den Anteil der zulässigen Bettenbelegung schrittweise zu erhöhen ist dem Gericht zufolge zulässig- genauso wie das Beherbergungsverbot für Menschen aus Risikogebieten.