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Ein neuer Gesetzesentwurf wurde im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern diskutiert. Dieser betrifft vor allem die jüngeren Angler im Land. Die Novelle sieht vor, in Zukunft auch die Personalien von Jugendlichen und unter 16-Jährigen auf Verlangen von Kontrolleuren zu prüfen. Ein Lichtbildausweis oder ein Schülerausweis müssten dann mitgeführt werden