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Da den dritten Tag in Folge auf Warnstufe rot. Deshalb treten ab dem 1. Dezember weitere Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft. Davon betroffen ist auch der Schweriner Weihnachtsmarkt. Hier gilt ab Mittwoch die 2G-Plus-Regelung, das bedeutet Besucher müssen geimpft oder genesen sein und einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen.